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   VGH Bayern, 14.05.2014 - 14 ZB 13.2658   

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VGH Bayern, 14.05.2014 - 14 ZB 13.2658 (https://dejure.org/2014,11445)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.05.2014 - 14 ZB 13.2658 (https://dejure.org/2014,11445)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 14 ZB 13.2658 (https://dejure.org/2014,11445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBhV, § 124 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO
    Beihilferecht: Medizinische Notwendigkeit; Anforderungen an die fristgerechte Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache | Beihilfe ; Medizinische Notwendigkeit; Studien und Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses; Grundsätzliche Bedeutung einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 30.10.2013 - 14 ZB 11.1202

    Beihilfe; chirurgische Hornhautkorrektur durch Laserbehandlung; LASIK-Methode;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2014 - 14 ZB 13.2658
    Hat die Festsetzungsstelle Zweifel an der Notwendigkeit geltend gemachter Aufwendungen und kann sie aufgrund fehlender eigener Sachkunde diese Zweifel nicht ausräumen, kann sie nach § 48 Abs. 8 Satz 1 BayBhV ein Gutachten hierzu einholen (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2013 - 14 ZB 11.1202 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Denn es oblag der Klägerin, einen eindeutigen Nachweis darüber zu führen, dass bei ihr eine abweichende Veranlassung zur Kataraktoperation im Sinne der Vorgaben indiziert war (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2013 - 14 ZB 11.1202 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Mit dieser Begründung hat es im Ergebnis zutreffend die Notwendigkeit der streitgegenständlichen operativen Maßnahmen auch zur Behebung der Fehlsichtigkeit der Klägerin verneint (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2013 - 14 ZB 11.1202 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2014 - 14 ZB 13.2658
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2014 - 14 ZB 13.2658
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2014 - 14 ZB 13.2658
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 32.12

    Beihilfeberechtigter; berücksichtigungsfähiger Angehöriger;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2014 - 14 ZB 13.2658
    Die Behandlung muss darauf gerichtet sein, die Krankheit zu therapieren (BVerwG, U.v. 10.10.2013 - 5 C 32.12 - ZBR 2014, 134 Rn. 13 m.w.N. ).
  • BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 63.11

    Unzulässigkeit einer Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2014 - 14 ZB 13.2658
    Ungeachtet dessen, dass zweifelhaft ist, ob es sich dabei um eine zur Behandlung der Fehlsichtigkeit wissenschaftlich allgemein anerkannte Methode handelt (vgl. zu den Voraussetzungen der Beihilfefähigkeit einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode BVerwG, B.v. 20.10.2011 - 2 B 63.11 - IÖD 2012, 22 m.w.N. sowie § 7 Abs. 5 BayBhV), hat die Klägerin nicht dargelegt, dass diese Behandlung auch ausschließlich zur Beseitigung ihrer Fehlsichtigkeit medizinisch indiziert gewesen wäre.
  • BVerwG, 15.12.1983 - 2 C 66.81

    Sportlehrer - Beihilfeanspruch - Anschaffung einer Sportbrille

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2014 - 14 ZB 13.2658
    Auf besondere berufliche Anforderungen ist hierbei nicht abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1983 - 2 C 66.81 - ZBR 1984, 274; OVG NW, B.v. 3.2.2012 - 1 A 1249/10 - juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2012 - 1 A 1249/10

    Abstellen auf berufliche Anforderungen und die des allgemeinen Lebensbereichs

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2014 - 14 ZB 13.2658
    Auf besondere berufliche Anforderungen ist hierbei nicht abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1983 - 2 C 66.81 - ZBR 1984, 274; OVG NW, B.v. 3.2.2012 - 1 A 1249/10 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1999 - 4 S 1086/96

    Beihilfefähigkeit der Kosten für eine nicht allgemein anerkannte

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2014 - 14 ZB 13.2658
    Auf der Grundlage einer solchen Begutachtung kann die Festsetzungsstelle die medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen für eine ärztliche Behandlung durch eigene Entscheidung verneinen (vgl. VGH BW, B.v. 14.1.1999 - 4 S 1086/96 - IÖD 1999, 139 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 14 B 13.654

    Bayerische Beamte mit gravierender Sehschwäche erhalten Beihilfe für Sehhilfe

    Auf besondere berufliche Anforderungen ist hierbei nicht abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2014 - 14 ZB 13.2658 - juris Rn. 10; BVerwG, U.v. 15.12.1983 - 2 C 66.81 - ZBR 1984, 274; OVG NW, B.v. 3.2.2012 - 1 A 1249/10 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642

    Gewässerwerbenutzung durch Aufstau und Ableitung eines Grabens

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) liegt nur dann vor, wenn die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich ist, bisher höchstrichterlich oder durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt ist und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124 Rn. 36; BayVGH, B.v. 14.5.2014 - 14 ZB 13.2658 - Rn. 18).

    Der Rechtsmittelführer muss daher - um seiner Begründungspflicht nachzukommen -eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, darlegen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich (klärungsfähig) und klärungsbedürftig ist, sowie aufzeigen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (Happ, a.a.O., § 124a Rn. 72; BayVGH, B.v. 14.5.2014 - 14 ZB 13.2658 - Rn. 18).

  • VG Aachen, 10.03.2017 - 7 K 2150/15

    Linsenversorgung; Katarakt; Mulitfokallinse; Beihilfe; Erforderlichkeit;

    vgl. VG Münster, Urteil vom 06.01.2015 - 5 K 1816/14 - Rn. 19 f. zu Notwendigkeit im Sinne von Unerlässlichkeit: (z.B. zu verneinen, wenn Kontaktlinsen an Stelle einer Brille begehrt werden, eine Brillenversorgung aber ausreichend wäre); VG Köln, 10.11.2016 - 1 K 3094/16 - , juris Rn. 36 (Notwendigkeit von Katarakt-OP mittels Femto-Laser zur Beseitigung der Augentrübung /im Gegensatz zu Brechkraftverändernden Operationen, die Brillen oder Kontaktlinsen ersetzen); VG München, Urteil vom 08.12.2016 - M 17 K 16.483 -, juris Rn. 28: Katarakt-Operation zur Beseitigung der Augentrübung der Linse notwendig (Wahl des Femto-Laser sei eine Frage der Angemessenheit); zur Notwendigkeit oder nur nützlicher Behandlungen auch: BayVGH, Urt. vom 14.05.2014 - 14 ZB 13.2658 -, juris, Rn. 8 f., 10.
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